Die Sozialpsychologische Wohngemeinschaft

Die SOZIALPSYCHOLOGISCHE WOHNGEMEINSCHAFT (SWG) - ein Übergangswohnprojekt für Suchterkrankte nach einer Entwöhnungstherapie

Die SOZIALPSYCHOLOGISCHE WOHNGEMEINSCHAFT ist ein Übergangswohnprojekt für Suchterkrankte nach einer Entwöhnungstherapie.

Es stehen 10 Wohnplätze in Einzelzimmern für die Dauer von maximal 18 Monaten zur Verfügung.

Zielgruppe

Die Einrichtung steht folgenden volljährigen SUCHTKRANKEN Menschen zur Verfügung:

  • Menschen mit Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
  • mit einer regulär abgeschlossenen Entwöhnungsbehandlung
  • welche die Abstinenz aufrechterhalten wollen
  • die den Wunsch und die Motivation zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung haben

Ziele

  • Stabilisierung der Abstinenz
  • Soziale Wiedereingliederung (Soziales Umfeld, Freizeitgestaltung)
  • Berufliche Wiedereingliederung (Arbeitsverhältnis, Umschulung etc.)
  • Wohnungssuche und -bezug
  • Training lebenspraktischer Fertigkeiten

Aufnahme

  • Bei Interesse oder Fragen vereinbaren Sie ein Erstgespräch zum Kennenlernen und Abklären der Rahmenbedingungen.
  • Kostenübernahme Antrag wird gestellt, bereits mit Unterstützung der SWG
  • Nach Antragstellung – Begutachtungstermin durch den zuständigen Kostenträger
  • Aufnahme nach positivem Bescheid

Folgende Kriterien stellen ein Aufnahmehindernis dar:

  • Fehlende Abstinenzbereitschaft
  • Aussichtslosigkeit einer beruflicher (Re)Integration
  • Akute Infektionserkrankungen (z.B. Tbc, HIV im akuten Stadium…)
  • Akute stationäre Behandlungsbedürftigkeit bei allgemeinmedizinischen, internistischen oder neurologischen Erkrankungen
  • Schwere hirnorganische Beeinträchtigung
  • Akute Psychose

Betreuung

Die Betreuung umfasst:

  • Suchttherapeutische Gruppen
  • Psychologische Einzelgespräche
  • Sozialarbeiterische Einzelgespräche (Beratung, Begleitung)
    o   Hilfestellung bei Behörden- und Ämterangelegenheiten
    o   Vermittlung zu anderen Einrichtungen und Beratungsstellen
    o   Hilfe bzw. Weitervermittlung bei der Wohnungssuche
    o   Schuldenregulierung
    o   Juristische Angelegenheiten
    o   Unterstützung bei der beruflichen Integration
  • Regelmäßige Alkohol- und Drogenkontrollen
  • Freizeitaktivierende Angebote (Werken, Sport, Kochen, Ausflüge)
  • Verpflichtende Nachsorgegruppenbesuche
  • Förderung eines gesunden Lebensstiles
    o   Training der Fähigkeiten zur eigenständigen Haushaltsführung
    o   Organisation der persönlichen Angelegenheiten und von Alltagsfertigkeiten
  • Gemeinsame Gespräche mit Angehörigen

Finanzierung

Die Finanzierung der Einrichtung erfolgt über das Salzburger Teilhabegesetz aus Mitteln der Salzburger Landesregierung.

Von den Bewohner*innen ist eine einkommensabhängige Eigenleistung zu tätigen. Bei der Aufnahme wird eine Kaution von € 200,- eingehoben.

Als zuständige Behörden für Kostenübernahmeanträge gelten: Magistrat Salzburg, BH Sbg Umgebung, BH Hallein, BH Tamsweg, BH St. Johann, BH Zell am See, das Land OÖ