Wohngemeinschaft Laufenstraße

Die Wohngemeinschaft Laufenstraße (WGL) ist Teil der Suchthilfe Salzburg gGmbH. Die Einrichtung ist für ehemals straffällig gewordene Menschen. Voraussetzung ist eine diagnostizierte psychische Erkrankung und Suchterkrankung. Eine Aufnahme ist nach einer bedingten Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug und während der gerichtlich auferlegten Probezeit möglich.

Das multiprofessionelle Team der WGL begleitet Klient*innen auf dem Weg in eine deliktfreie und selbstständige Freiheit. Das Angebot der WGL umfasst eine 24-Stunden Intensivbetreuung für zwölf Personen in der Stadt Salzburg.

Die Suchthilfe Salzburg gGmbH betreut Menschen, die einen schädlichen Gebrauch oder eine Abhängigkeit von Suchtmitteln aufweisen. Das trifft auch auf einen Großteil der sich in der Forensik befindenden Menschen zu. Wir nehmen den Auftrag wahr, diese Personen zu betreuen. Das Ziel ist es, ihre Abstinenz und ihre psychische Erkrankung zu stabilisieren.

 

FLYER

Begleitung und Unterstützung

Ziel der Betreuung ist die Stabilisierung der Menschen auf biopsychosozialer Ebene sowie die Weiterentwicklung sozialer und lebenspraktischer Fähigkeiten. Auch die Förderung der eigenständigen Strukturierung des Alltags und die Verhinderung neuerlicher Delinquenz werden angestrebt. Das Gesamtziel ist die soziale und gesellschaftliche Re-Integration.

 

Die Unterstützungsangebot umfasst:

  • Vollbetreutes Wohnen (24h-Betreuung)
  • Tagesstrukturierende Angebote
  • Suchttherapeutische Gruppen
  • Krisenintervention
  • Regelmäßige fachärztliche Visiten (Psychiatrie & Allgemeinmedizin)
  • Sozialarbeiterische Unterstützung
  • Pflegerische Unterstützung
  • Beziehungsaufbau
  • Erhaltung und Förderung der Gesundheit
  • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung & Haushaltsführung
  • Hilfe und Kontrolle bei der Einhaltung der gerichtlichen Weisungen
  • Aktivierende Freizeitangebote

Zielgruppe

Zielgruppe sind psychisch erkrankte Straftäter mit einer Abhängigkeitserkrankung, die nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB angehalten und nach § 47 in die Probezeit bedingt entlassen wurden. Auch Personen, denen nach § 45 die Einweisung bedingt nachgesehen wurde, sind laut Rechtsgrundlage für die Aufnahme in die Wohngemeinschaft berechtigt. Neben den strafrechtlichen Gegebenheiten
ist ein missbräuchlicher Konsum von Suchtmittel oder eine Abhängigkeitserkrankung Voraussetzung.

Zusätzlich dazu sind Krankheitseinsicht, Complience bei der Medikamenteninnahme sowie psychische Stabilität und die Teilnahme an einer tagesstrukturierten Beschäftigung erforderliche Voraussetzungen für die Aufnahme.

Aufnahme

Vor der Aufnahme in die Wohngemeinschaft wird im Falle der Anhaltung nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB eine Unterbrechung der Unterbringung (UdU) nach § 166 StVG durchgeführt. Erprobt wird, ob unter Einhaltung der gerichtlich vorgegebenen Maßnahmen, die Gefährlichkeit eingedämmt und keine weiteren gerichtlich strafbaren Handlungen begangen werden. Erst nach der individuellen Erprobungszeit ist ein Einzug möglich, wenn die vorgegebenen gerichtlichen Maßnahmen und Regeln der Einrichtung eingehalten wurden.


Für Klienten, die sich aufgrund von § 45 StGB im Maßnahmenvollzug befinden, ist keine Unterbrechung der Unterbringung vorgesehen, sondern ein direkter Einzug nach der Hauptverhandlung möglich, sofern sich die Klienten zur Einhaltung der Hausordnung verpflichten und den Betreuungsvertrag mit der Wohngemeinschaft akzeptieren und einzuhalten.

Finanzierung

Die Suchthilfe Salzburg gGmbH bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz, eine Vollzeitbetreuung für ehemals straffällig gewordene Menschen, die sich nach dem Maßnahmenvollzug in der Probezeit befinden. Die Tagsatzfinanzierung leistet der Bund. Von den Klient:innen ist eine einkommensabhängige Eigenleistung an den Bund zu tätigen. Bei der Aufnahme wird eine Kaution von € 100,- eingehoben.

Team

Das Betreuungsteam setzt sich zusammen aus:

  • Einrichtungsleitung
  • Sozialarbeiter:innen
  • Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger:innen
  • einer Psychotherapeutin
  • einem Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
  • einem Allgemeinmediziner

Kontakt

Wohngemeinschaft Laufenstraße

Laufenstraße 40
5020 Salzburg

T: +43 (0) 662 431450 DW 410
F: +43 (0) 662 431450 DW 419
wgl@suchthilfe-salzburg.at

Leitung
Regina Schöndorfer, MA
Klinische Sozialarbeiterin
Einrichtungsleitung und Praktikumskoordination Soziale Arbeit

r.schoendorfer(at)suchthilfe-salzburg.at